Hier finden Sie häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Häusliche Alten- und Krankenpflege:
Was ist ein Pflegegrad?
Der Pflegegrad drück aus in welchem Maße eine Person pflegebedürftig ist. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird bemessen an den noch vorhandenen Fähigkeiten und der Selbstständigkeit der betroffenen Person. Der Pflegegrad ist ausschlaggebend für den Anspruch auf Leistungen der Pflegegasse.
- Modul 1 – Mobilität (10%)
- Modul 2 oder 3 – Kognitiv/Verhalten (15%)
- Modul 4 – Selbstversorgung (40%)
- Modul 5 – Behandlung/Therapie (20%)
- Modul 6 – Alltagsbetreuung (15%)
Wie kann ich einen Pflegegrad beantragen unde wer ist Pflegebedürftig?
Pflegebedürftig sind laut Gesetz diejenigen, die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörungen aufweisen und deshalb Hilfebedarf haben.
Um eine Pflegegrad zu beantragen, reichen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag für einen Pflegegrad ein. Der Antrag kann von einem Angehörigen, vom Pflegebedürftigen selber, mit Hilfe unserer Pflegedienste oder gemeinsam mit dem Hausarzt eingereicht werden. Anträge bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse (vor Ort, per Post, Telefon oder per Email).
Welche Pflegegrade gibt es?
Es wird unterschieden in 5 Pflegegraden.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Wie wird ein Pflegegrad bestimmt?
Der Pflegegrad wird im Rahmen eine Begutachtungsverfahren durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ermittelt. Hierbei wird geprüft, wie selbstständig eine Person in verschiedenen Aktivitätsbereichen (sogenannten Modulen) ist bzw. welche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegen und ob personelle Hilfe notwendig ist. Für jedes der Module werden dabei Punkte vergeben und daraus der Pflegegrad berechnet.
Was ist das sogenannte Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist eine Geldleistung welche von der Pflegekasse ausbezahlt wird. Es steht pflegebedürftigen Menschen zu, welche in ihrem eigenen Haushalt gepflegt werden möchten. Sei es von einem Familienmitglied, einem Bekannten oder einem Pflegedienst. Vorrausetzung für den Erhalt des Pflegegeldes ist die Zuordnung eines Pflegegrades.
Das Pflegegeld ist mit den sog. Geldleistungen gleichzusetzen. Bei dem Pflegegeld handelt es sich um die Geldleistungen, die durch den Berechtigten von der Pflegekasse bezogen werden.
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Wie gehe ich als Angehöriger mit einer möglichen Überforderung um?
Je nach Situation werden an die Grundpflege eines Menschen ganz unterschiedliche Anforderungen gestellt. Immer wieder sprechen uns Angehörige darauf an, dass Sie überfordert sind. Kein Wunder, schließlich gehört zu einer optimalen Pflege eine langjährige Ausbildung und viel Erfahrung. Das Team vom Häusliche Alten- und Krankenpflege ist auf sämtliche Eventualitäten vorbereitet und freut sich darauf, mit Ihnen und Ihren Angehörigen zusammenzuarbeiten.
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