Behandlungspflege (SGB V) wird vom Hausarzt oder Facharzt verordnet.
Es sind Leistungen zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Behandlung oder anstelle Krankenhausaufenthaltes.
Dies beinhaltet unter anderem:
– Katheterversorgung
– Injektionen
– Insulintherapie / Blutzucker messen
– Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
– parenterale Ernährung über Port
– Medikamente richten und verabreichen
sowie weitere vom Arzt verordnete Maßnahmen.
Diese Leistungen sind Sachleistungen und werden von uns direkt mit der Kasse abgerechnet.
Wir kümmern uns kostenlos um die Bestellung, Abholung und das Einreichen der Verordnung bei der Krankenkasse.
Zugelassen für alle Kassen und Privat