Das Pflegegeld ist eine Geldleistung welche von der Pflegekasse ausbezahlt wird. Es steht pflegebedürftigen Menschen zu, welche in ihrem eigenen Haushalt gepflegt werden möchten. Sei es von einem Familienmitglied, einem Bekannten oder einem Pflegedienst. Vorrausetzung für den Erhalt des Pflegegeldes ist die Zuordnung eines Pflegegrades.

Es gibt 3 Möglichkeiten das Pflegegeld zu beziehen:

Pflegegeld
Individuelle Pffelge, GrünbergIst ein Mensch pflegebedürftig, steht ihm in Deutschland Pflegegeld zu. Dieses erhält der Betroffene, wenn er in erster Linie keine Unterstützung eines Pflegedienstes oder Pflegeheims annimmt, sondern zu Hause von einem nicht-professionellen Pflegenden umsorgt wird. Gesetzlich festgelegt ist dies im § 37 SGB XI.

  • Pflegegrad 2    316 Euro
  • Pflegegrad 3    545 Euro
  • Pflegegrad 4    728 Euro
  • Pflegegrad 5    901 Euro

Sachleistungen
Pflegesachleistungen stehen den Pflegebedürftigen monatlich entsprechend ihres Pflegegrads zu. Der Anspruch entsteht, wenn ein Pflegedienst zu Hause die Pflege durchführt. Der Pflegedienst rechnet die entstehenden Kosten direkt mit der Kasse ab.

  • Pflegegrad 2    724 Euro
  • Pflegegrad 3    1.363 Euro
  • Pflegegrad 4    1.693 Euro
  • Pflegegrad 5    2.095 Euro

Kombination
Auf Wunsch lässt sich die Pflege durch Angehörige auch mit der der Pflege durch einen professionellen Pflegedienst kombinieren. Das ist dann möglich, wenn sich ein Pflegedienst zum Beispiel um die morgendliche Körperpflege kümmert.
In einem solchen Fall gibt es das Pflegegeld aber nicht im vollem Umfang: Je mehr die Pflegesachleistungen (das ist die Bezahlung der Pflegedienst-Leistung) ausgeschöpft sind, desto prozentual geringer ist das Pflegegeld. Da die verfügbaren Pflegesachleistungen weit höher besoldet sind als das Pflegegeld, kann eine solche Kombination finanziell attraktiv sein.

Ein Beispiel:

Einem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 stehen entweder ein Pflegegeld in Höhe von 316 Euro oder aber Pflegesachleistungen in Höhe von 689 Euro zu. Wird der Betroffene privat gepflegt, kann er aber dennoch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen – z. B. für die morgendliche Körperpflege. Entstehen hierfür monatliche Kosten in Höhe von beispielsweise 500 Euro, macht dies rund 73 % der Pflegesachleistungen aus. Der prozentuale Restanspruch in Höhe von 27 % wird dann auf das Pflegegeld übertragen. Der Betroffene erhält also zusätzlich zu der anteiligen Pflegesachleistungen noch Pflegegeld in Höhe von rund 85 Euro (27 % des gesamten Pflegegelds). In Summe wären das 585 Euro, also weit mehr als das reine Pflegegeld beträgt.

Sie brauchen noch mehr Information?
Gerne, Bitte um ein Termin Vereinbaren!

Diese Website benutzt sogenannte Cookies, um Ihre Benutzererfahrung zu verbessern und Statistik. Wenn Sie die Website weiter nutzt, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.